Transfergesellschaft hilft bei Weiterqualifizierung
Senvion: IG Metall und Betriebsräte unterschreiben Interessenausgleich und Sozialplan
(17.08.2017) Die IG Metall Küste und Betriebsräte haben die Verhandlungen zum Sozialplan und Interessenausgleich mit dem Windkraftanlagenhersteller Senvion abgeschlossen. Regelungen zu Abfindung und Transfergesellschaft sind damit unter Dach und Fach.

Demnach erhalten Beschäftigte, die wegen Standortschließung ausscheiden oder von Verlagerung ihrer Stelle betroffen sind, abhängig von Betriebszugehörigkeit, Brutto-monatsentgelt und Alter eine Abfindung zwischen 5.000 und 120.000 Euro. Mit einem Kinderzuschlag wird die familiäre Situation berücksichtigt. Bei einem Standortwechsel sieht der Sozialplan zusätzliche Unterstützung vor. Die von Verlagerung betroffenen Beschäftigten können sich entscheiden, ob sie das Angebot zum Wechsel des Arbeitsorts annehmen oder mit dem Anspruch auf Abfindung und Transfergesellschaft ausscheiden. Dieser Anspruch gilt auch für die von betriebsbedingten Kündigungen bedrohten Beschäftigten. Für das Gondelwerk in Bremerhaven besteht eine Standort- und Beschäftigungssicherung bis 2019.
"Mit dem Verhandlungsergebnis nehmen wir Senvion in die Verantwortung. Ohne das Engagement der Beschäftigten hätten wir sicherlich nicht so viel erreichen können", sagt Meinhard Geiken, Bezirksleiter IG Metall Küste.
Die Transfergesellschaft nimmt ihre Arbeit ab September auf. "Die Beschäftigten haben mit dieser Unterstützung die Möglichkeit, neue Perspektiven zu entwickeln", sagt Olivier Höbel, Bezirksleiter der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen. "Mit Weiterqualifizierung können Transfergesellschaften helfen, Know-how in der Region zu halten und zu verbessern." In der Transfergesellschaft stehen pro Beschäftigten 3.000 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen und Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung.
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